Meine Begleitung und Unterstützung ist für dich bereits in der Schwangerschaft und in der Zeit nach der Geburt deines Kindes möglich.
Es ist mein Anliegen, dass du vor allem die erste Zeit mit deinem im Wochenbett genießen kannst. Ich möchte dir in diesen ersten, oft turbulenten Wochen eine Ansprechpartnerin sein, dich im Haushalt unterstützen, in Krisen oder schwierigen Situation begleiten und dir viele ruhige Momente mit deinem Baby verschaffen. Das alles vor allem ohne ständige Gedanken an alle Alltagsverpflichtungen. Du sollst Kraft schöpfen und dich von der Geburt erholen und heilen können.
Ich begleite dich in der Schwangerschaft/Wochenbett und sorge für viel Entspannung und Ruhe wie möglich
Ich unterstütze dich in der Babypflege und begleite dich beim Stillen oder anderen Ernährungsformen deines Kindes
Ich kümmere mich um den Haushalt, in vorheriger Absprache mit dir und deinem Wünschen
Ich betreue und begleite Geschwisterkinder, ich biete Bring- und Holdienste zu Kita und Schule
Ich koche für dich vollwertige, stillfreundliche und nährende Mahlzeiten, angepasst auf die Wochenbettzeit
Ich erledige Einkäufe und begleite dich zu Terminen und Spaziergängen
Ich biete dir Köperarbeit/ entspannende Massagen und unterstütze dich in deiner Rückbildung
Ich kann dich bei Babymassagen und dem Tragen deines Babys im Tragetuch oder Tragehilfen unterstützen
Ich helfe dir die Signale deines Babys zu deuten und unterstütze dich bei allen alltäglichen Situationen mit deinem Baby
Ich kümmere mich kurz um das Baby, wenn gewollt, um Pausen zu ermöglichen
Ich habe ein offenes Ohr für alle deine Anliegen
Ich unterstütze dich bei Anträgen, z.B. Elterngeld, Kindergeld etc.
Ich übernehme keinerlei medizinische Versorgung und meine Begleitung ersetzt auch keine Hebammenbetreuung im Wochenbett. Mütterpflegerinnen arbeiten ergänzend zur Hebamme und ermöglichen so eine ganzheitliche Unterstützung.
Die Kosten für die Mütterpflege und meinen Einsatz können in vielen Fällen ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen werden.
Laut § 24h SGB V und § 38 SGB V haben Frauen unter bestimmten Umständen während der Schwangerschaft, nach der Geburt oder auch bei Krankheit Anspruch auf Unterstützung. Hierfür ist eine eine entsprechende Verordnung von deiner Ärztin oft notwendig. Auch bei Problemen in der Schwangerschaft oder wenn der Bedarf erst einige Zeit nach der Geburt eintritt, z. B. wegen Erschöpfung oder Stillproblemen, kann der Arzt eine Verordnung ausstellen. Die Dauer der Unterstützung ist also sehr individuell und hängt davon ab, für wie lange der Arzt diese für notwendig hält.
Alle Mütter, die in einer privaten Krankenkasse versichert sind, erkundigen sich bitte selbst, ob im speziellen Fall eine Kostenerstattung ebenfalls möglich ist.
Die Details einer Kostenübernahme und alles was dafür notwendig ist, können wir gern miteinander besprechen. Ich unterstütze Dich bei der Antragsstellung.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Mütterpflege zu einem festen Stundensatz als Privatzahlerin in Anspruch zu nehmen.